„Digitalbonus Thüringen“: Förderung von Digitalisierungsfortschritten

Leipzig, 31.07.2018 – Das Förderprogramm „Digitalbonus Thüringen“ soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung und der damit verbundenen Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützen.

KMU können Förderung von max. 15.000 € beantragen

Am 15. Juli startete das Förderprogramm „Digitalbonus Thüringen“, um den industriellen Mittelstand bei der Einführung in Informationstechnologien und der Verbesserung von Informationssicherheit zu unterstützen. Kleine und mittelständische Unternehmen können die Förderung für bis zu 50 Prozent ihrer Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro, beantragen. Sie muss zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt in den geförderten Unternehmen beitragen – reine Standard-Software und -Hardware werden nicht gefördert. Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in verschiedenen Bereichen:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen: Eine Auswahl der Prozesse sind beispielsweise die Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren (z.B. 3D-Druck) und der Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen.
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, wie beispielgebend die Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen (z. B. Fernwartung) und die Einführung projektbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware.
  • Die Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen: Dazu gehört die Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes und die Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien.

Kriterium: Digitalisierungsfortschritt

Für die Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern. Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das mit dem Vorhaben den zu erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Published On: Juli 31, 2018Categories: NewsTags: , , ,

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